Allgemeine Geschäftsbedingungen der Fa. hm-compunet

1. Geltung

Lieferungen und Leistungen erfolgen ausschließlich aufgrund der nachstehenden Allgemeinen Verkaufs-, Liefer- und Zahlungsbedingungen als rechtsverbindlichem Vertragsbestandteil für den gesamten Geschäftsverkehr mit der Firma hm-compunet , auch wenn sie nicht ausdrücklich vereinbart werden. Mit Erteilung des Auftrags, spätestens jedoch mit der Entgegennahme der Lieferung oder Leistung werden diese Geschäfts- und Lieferbedingungen durch den Kunden anerkannt, auch für den Fall, dass seine etwaigen Geschäftsbedingungen hiervon abweichen. Evtl. abweichende Vereinbarungen oder Änderungen des Vertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

2. Angebote

Die Angebote sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind. Der Vertrag kommt erst durch schriftlichen Auftrag sowie durch dessen schriftliche Bestätigung von hm-compunet und entsprechend deren Inhalt oder infolge der Annahme der Lieferung durch den Kunden zustande. hm-compunet behält sich das Recht vor, nach Erteilung des Auftrags technische Änderungen des Vertragsgegenstandes während der Lieferzeit vorzunehmen, sofern dies unter Berücksichtigung der Interessen von hm-compunet an der Änderung dem Kunden zumutbar ist.
Die Angestellten von hm-compunet sind nicht befugt, mündliche Nebenabreden zu treffen oder mündliche Zusagen zu geben, die über den Inhalt des schriftlichen Vertrages hinausgehen.

3. Preis

Alle Preise basieren auf den zur Zeit des Vertragsschlusses gültigen Kostenfaktoren und werden nach der bei Auftragsbestätigung jeweils gültigen Preisliste zzgl. Verpackungs-, Versand- und Versicherungskosten sowie der jeweils gültigen Mehrwertsteuer errechnet.

4. Versand und Gefahrenübergang / 5. Lieferung/ 6. Zahlungsbedingungen

Sofern nicht anders vereinbart, erfolgt die Lieferung als Bar-Nachnahme.
Bei Verzug des Kunden, sowie bei Stundung von Zahlungen ist hm-compunet berechtigt, ab dem Stundungs- bzw. Verzugsdatum Zinsen in Höhe der von Ihrer Geschäftsbank jeweils berechneten Zinsen für Geschäftskredite zu verlangen, mindestens jedoch Zinsen in Höhe von 3% über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank. Dem Kunden bleibt der Nachweis vorbehalten, daß ein Schaden überhaupt nicht entstanden, oder wesentlich niedriger sei. Die Geltendmachung eines weitgehenden Verzugsschadens durch hm-compunet bleibt unbenommen. Bei Zahlungsverzug ist hm-compunet berechtigt, eine Mahngebühr von 5 Euro zu berechnen.
Der Kunde ist zur Aufrechnung oder zur Zurückbehaltung, auch wenn Mängelschäden oder Gegenansprüche geltend gemacht werden, nur berechtigt, wenn die Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder von hm-compunet anerkannt wurden.
Trifft nach Vertragsabschluß eine wesentliche Verschlechterung in die Vermögensverhältnisse des Kunden ein, oder wird eine solche nach Vertragsabschluß erkennbar, kann hm-compunet eine angemessene Sicherheitsleistung verlangen. Kommt der Kunde einer solchen Aufforderung innerhalb einer Woche nicht nach, kann hm-compunet vom Vertrag zurücktreten.

7. Eigentumsvorbehalt

hm-compunet behält sich das Eigentum an sämtlichen von ihr gelieferten Waren vor, bis der Kunde alle Forderungen aus der Geschäftsverbindung einschließlich der künftig entstehenden Forderungen, auch aus gleichzeitig oder aus später abgeschlossenen Verträgen und aus einem etwaigen Kontokorrentsaldo beglichen hat. Der Kunde ist berechtigt, die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsbetrieb weiter zu be- und verarbeiten. In diesem Falle erfolgt die Be- und Verarbeitung für hm-compunet als Hersteller und hm-compunet erwirbt das Eigentum an der neuen Sache. Erfolgt die Verarbeitung zusammen mit anderen Materialien oder wird die Vorbehaltsware mit anderen dem Kunden nicht gehörenden
Gegenständen verbunden, vermengt oder vermischt, so erwirbt hm-compunet das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Bruttorechnungswertes der Vorbehaltsware zu dem Rechnungswert der anderen verwendeten Materialien. Das gilt auch, wenn die andere Sache als Hauptsache anzusehen ist.
Erfüllt der Kunde seine Vertragsverpflichtungen gegen hm-compunet nicht, kommt er insbesondere in Zahlungsverzug, ist hm-compunet berechtigt, die Vorbehaltsware zurückzunehmen.
Verpfändung und Sicherungsübereignung durch den Kunden sind unzulässig. Bei Pfändungen, Beschlagnahmung oder sonstigen Zugriffen, hat der Kunde auf das Eigentum von hm-compunet hinzuweisen und diese unverzüglich zu benachrichtigen. Kommt der Kunde der Verpflichtung nicht nach, kann hm-compunet vom Vertrag zurücktreten.

8. Mängelrüge, Gewährleistung und Schadenersatz

Der Kunde ist verpflichtet, hm-compunet erkennbare Mängel der Ware, unrichtige und unvollständige Lieferungen sowie Mengenabweichungen unverzüglich nach Abliefern der Ware schriftlich mitzuteilen. Zeigt der Kunde keinen Mangel an, so gilt die Ware als mangelfrei und vertragsgemäß genehmigt. Mängel, die auch bei sorgfältiger Prüfung nicht sofort entdeckt werden können, sind hm-compunet unverzüglich nach Entdeckung mitzuteilen. Gleiches gilt für während der Gewährleistung auftretende Mängel.
Wird hm-compunet ein Mangel nicht rechtzeitig mitgeteilt, so entfällt jede Gewährleistung.
hm-compunet gewährleistet, das die gelieferten Produkte nicht mit Mängeln, zu denen auch das Fehlen zugesicherter Eigenschaften gehört, behaftet sind. Daten und Beschreibungen in Produktinformation allein stellen keine Zusicherung bestimmter Eigenschaften dar. Eine Zusicherung von Eigenschaften im Rechtssinne ist nur dann erfüllt, wenn die jeweiligen Angaben von hm-compunet schriftlich bestätigt wurden. Nach dem derzeitigen Stand der Technik kann die ständige und dauernd fehlerfreie Verwendbarkeit von Hardware nicht zugesichert werden.
Von der Gewährleistung ausgenommen sind Mängel oder Schäden, die auf betriebsbedingte Abnutzung, Normalverschleiß, unsachgemäßen Gebrauch oder Bedienungsfehler, fahrlässiges Verhalten, Betrieb mit falscher Stromart- oder spannung sowie Anschluß an ungeeignete Stromquellen, Brand, Blitzschlag, Explosion oder netzbedingte Überspannungen, Feuchtigkeiten jeder Art oder durch falsche oder fehlerhafte Programme/ Software/Verarbeitungsdateien zurückzuführen sind. Die Gewährleistung entfällt auch, wenn Seriennummern, Typenbezeichnungen, Herstellungsbezeichnungen, ein von hm-compunet aufgebrachtes Garantiesiegel oder ähnliche Kennzeichen entfernt, verletzt oder unleserlich gemacht wurden. Jede Gewährleistungsverpflichtung erlischt, soweit an den Produkten unsachgemäße Reparaturen oder sonstige Arbeiten durch den Kunden oder Dritte, die nicht von hm-compunet autorisiert sind, ausgeführt wurden. Die Fa. hm-compunet behält sich strafrechtliche Schritte vor, wenn Belege oder Seriennummern gefälscht sind oder sonstige Garantieerschleichungssversuche stattfinden.

Die Gewährleistung beträgt bei Neuware maximal 24 Monate beginnend mit dem Lieferdatum, ausgenommen Verschleißartikel, sie beinhaltet nach Wahl von hm-compunet Nachbesserung oder Ersatzlieferung, wobei hm-compunet die zum Zwecke der Nachbesserung oder Ersatzlieferung anfallenden Material-, Rücktransport- und Arbeitskosten übernimmt. Ersetzte Teile gehen in das Eigentum von hm-compunet über. Zur Mängelbeseitigung hat der Kunde hm-compunet die nach billigem Ermessen erforderliche Zeit und Gelegenheit zu gewähren, insbesondere den beanstandeten Gegenstand original verpackt mit Handbüchern und Zubehör zur Verfügung zu stellen. Etwa zu ersetzende oder auszubessernde Waren sind unverzüglich an hm-compunet zurückzusenden, das gleiche gilt für Warenteile. Erfüllt der Kunde diese Verpflichtung nicht, entfällt die Gewährleistung.
Sonderposten sind Gebrauchtwaren und haben eine maximale Gewährleistung von 12 Monaten.
Die vorstehenden Absätze enthalten abschließend die Gewährleistung für gelieferte Ware und schließen sonstige Gewährleistungsansprüche jeglicher Art oder Schadenersatzansprüche aus, soweit sie nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit von hm-compunet , ihres gesetzlichen Vertreters oder ihrer Erfüllungsgehilfen beruhen, oder eine vertraglich zugesicherte Eigenschaft fehlt.
Soweit hm-compunet nach der vorstehenden Regelung zum Schadenersatzsanspruch verpflichtet ist, ist der Ersatzanspruch der Höhe nach auf den bei Vertragsschluß vorhersehbaren Schaden begrenzt.
Schadenersatzansprüche aus unerlaubter Handlung, Verschulden bei Vertragsabschluß oder positiver Vertragsverletzung gegen hm-compunet sind unverzüglich schriftlich geltend zu machen und verjähren spätestens nach einem Jahr ab Lieferdatum.
Erweist sich eine Mängelrüge als unberechtigt, und hätte der Kunde dies bei Beachtung der von ihm zu erwartenden Sorgfalt erkennen können oder den Grund der Rüge selbst verursacht, so hat er hm-compunet alle Aufwendungen zu ersetzen, die durch die unberechtigte Rüge entstanden sind. 9. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Bremen. Inhaber der Fa. hm-compunet ist Holger Meier.

9. Schlußbestimmung

Sollte eine Bestimmung in diesen Geschäftsbedingungen oder eine Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein, oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmungen soll eine angemessene Regelung gelten, die im Rahmen der gesetzlich zulässigen Möglichkeiten der unwirksamen Klauseln am nächsten kommt.

Copyright by hm-compunet, Holger Meier, 2010


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